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   BVerwG, 16.08.1983 - 1 CB 19.81   

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https://dejure.org/1983,1883
BVerwG, 16.08.1983 - 1 CB 19.81 (https://dejure.org/1983,1883)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.1983 - 1 CB 19.81 (https://dejure.org/1983,1883)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 1983 - 1 CB 19.81 (https://dejure.org/1983,1883)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vollmachtsurkunde - Mandant - Blankounterschrift - Datum - Rechtsanwalt - Vervollständigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 256
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1983 - 1 CB 19.81
    Insbesondere verlangt das Prinzip der Rechtssicherheit, dem im Prozeßrecht besondere Bedeutung zukommt (vgl. etwa BVerwGE 57, 342 [347]), kein Abweichen von jenen Grundsätzen.

    Welche prozessualen Folgen ein solcher Blankettmißbrauch hätte, bedarf jedoch keiner Erörterung (vgl. dazu BGHZ 40, 65 [68]; zur Bedeutung von Willensmängeln bei Prozeßhandlungen BVerwGE 57, 342 [347]).

  • BGH, 11.07.1963 - VII ZR 120/62

    Zurechenbarkeit des Rechtsscheins eines unterschriebenen Blanketts

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1983 - 1 CB 19.81
    Welche prozessualen Folgen ein solcher Blankettmißbrauch hätte, bedarf jedoch keiner Erörterung (vgl. dazu BGHZ 40, 65 [68]; zur Bedeutung von Willensmängeln bei Prozeßhandlungen BVerwGE 57, 342 [347]).
  • BGH, 31.10.1956 - V ZR 177/55

    Blankettabtretung einer Briefgrundschuld

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1983 - 1 CB 19.81
    Demgemäß sind Blankounterschriften, denen erst später ein Text vorangestellt wird, nach allgemeiner Ansicht formwirksam (vgl. etwa BGHZ 22, 128 [132]; RGRK (Krüger-Nieland), 12. Aufl., § 126 BGB RdNr. 10; Staudinger-Dilcher, 12. Aufl., § 126 BGB RdNr. 13; MünchKomm-Förschler § 126 RdNr. 18).
  • BVerwG, 10.11.1980 - 1 B 802.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1983 - 1 CB 19.81
    Die sonstigen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind verhältnismäßig zu teilen (§ 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO), und zwar in der Weise, daß die Rechtsanwälte Arendt-Rojahn und Moser die Kosten im Maß ihres Unterliegens - also nach Maßgabe des Anteils, den ihre erfolglosen Beschwerden am gesamten Beschwerdeverfahren haben - tragen und daß die Entscheidung über die restlichen Kosten, die dem Anteil der erfolgreichen Beschwerde des Klägers am gesamten Beschwerdeverfahren entsprechen, der zukünftigen Kostenentscheidung in der Hauptsache folgt (vgl. Beschluß vom 10. November 1980 - BVerwG 1 B 802.80 -).
  • BFH, 10.03.1988 - IV R 218/85

    Zur Rechtswirkung einer Vollmacht bei fehlender Bezeichnung des Bevollmächtigten

    Eine Vollmachtsurkunde entspricht auch dann den Anforderungen des § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO, wenn sie selbst zwar den Namen des Prozeßbevollmächtigten nicht erkennen läßt, sich aber erkennbar auf den konkreten Rechtsstreit bezieht und der Klagebegründung angeheftet ist, in der sich der mit der Führung des Rechtsstreits beauftragte Rechtsanwalt zum Prozeßbevollmächtigten bestellt und die von ihm unterschrieben ist (Fortführung von BVerwG-Beschluß vom 16. August 1983 1 CB 19/81, HFR 1984, 493 und Abgrenzung von BFH-Urteil vom 17. Juli 1984 VIII R 20/82, BFHE 141, 463, BStBl II 1984, 802).

    b) Ebenso entspricht eine Vollmachtsurkunde den Anforderungen des § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO, wenn der Mandant sie blanko erteilt und der beauftragte Rechtsanwalt sie - wie vereinbart - für die Zwecke des konkreten Rechtsstreits vervollständigt und dann dem Gericht vorlegt (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 16. August 1983 1 CB 19/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1984, 493, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK - § 62 FGO R.55).

    Das Prinzip der Rechtssicherheit verlangt für das Prozeßrecht kein Abweichen von diesen Grundsätzen (BVerwG-Beschluß vom 16. August 1983 1 CB 19/81, a.a.O.).

  • BFH, 30.07.1991 - VIII B 88/89

    - Vollmachtvorlage grundsätzlich im Original für jeweiliges Verfahren -

    Auch die Ausstellung mehrerer Blankovollmachten ist als zulässig angesehen worden (BVerwG-Beschluß in MDR 1984, 256).
  • BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81

    Voraussetzung - Annahme - Asylrechtsmißbrauch - Ausweisungsgrund

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der Senat durch Beschluß vom 16. August 1983 - BVerwG 1 CB 19.81 - die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts wegen eines Verfahrensmangels zugelassen.

    Der Senat verweist dazu auf die näheren Ausführungen in dem - den Beteiligten bekannten - Zulassungsbeschluß vom 16. August 1983 - BVerwG 1 CB 19.81 - (Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 60 = MDR 1984, 256 = InfAuslR 1983, 309 = BayVBl. 1984, 30).

  • LSG Sachsen, 17.12.2015 - L 3 AS 710/15

    (Wieder-)Beschaffung von durch Verschulden einer Behörde abhanden gekommener

    Eine Vollmacht im Sinne von § 73 Abs. 6 Satz 1 SGG kann auch in der Form einer Generalvollmacht erteilt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1983 - 1 CB 19/81 - MDR 1984, 256 = ZfSH/SGB 1984, 78 = juris Rdnr. 3; BFH, Urteil vom 16. November 2000 - XI R 93, 94/98, XI R 93/98, XI R 94/98 - juris Rdnr. 12; BFH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - II B 117/13 - juris Rdnr. 6; Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung [36. Aufl., 2015], § 80 Rdnr. 9; Vollkommer, in: Zöller, Zivilprozessordnung [30. Aufl., 2014], § 80 Rdnr. 10; Kopp/Schenke, VwGO [21. Aufl., 2015], § 67 Rdnr. 47).

    Praktisch komme eine solche Handhabung der Erteilung einer Generalvollmacht nahe, die ebenfalls prozessrechtlich nicht zu beanstanden sei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1983, a. a. O.).

  • BFH, 15.03.1991 - III R 112/89

    Auslegung einer Prozeßvollmacht; Vorlage einer neuen Vollmachtsurkunde bei

    Unterschreibt ein Kläger dem Prozeßbevollmächtigten gegenüber eine Blankovollmacht oder ein in den notwendigen Angaben unvollständig ausgefülltes Vollmachtsformular, so kann der Prozeßbevollmächtigte den konkreten Bezug zum Klageverfahren dadurch herstellen, daß er vor Einreichung bei Gericht die notwendigen Angaben (Aktenzeichen, Datum usw.) selbst in das Formular einfügt (vgl. den Beschluß des BVerwG vom 16. August 1983 1 CB 19/81, HFR 1984, 493).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2009 - 3d A 2528/07

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Entwendung von 500 EUR durch einen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1983 - 1 CB 19.81 -, Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 60; BFH, Urteil vom 10. März 1988 - IV R 218/85 -, BFHE 153, 195.
  • KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06

    Honoraranspruch auf Grund der Betreuung einer Ausstellung: Wirksamkeit einer

    Der Umstand, dass die Vollmacht blanko ausgestellt war und von den Rechtsanwälten S... weisungsgemäß mit einer auf den vorliegenden Rechtsstreit lautenden Betreffsbezeichnung ergänzt wurde, ist dabei unschädlich (ebenso BFH , BB 1991, 2363, Rdnr. 21 zit. nach Juris; BVerwG , MDR 1984, 256, Rdnr. 3 zit. nach Juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 1 KN 191/17

    Wie ist die Überplanung einer Kompensationsfläche abzuwägen?

    Dass diese Urkunde (neben dem ausgefüllten Betreff) kein Datum ausweist, ist unerheblich (vgl. zur Wirksamkeit sogar einer blanko erteilten Prozessvollmacht: BVerwG, Beschl. v. 16.8.1983 - 1 CB 19/18 -, MDR 1984, 256).
  • VG Gelsenkirchen, 17.03.2021 - 5 K 5623/19

    Vollmachtloser Vertreter; Blankettvollmacht; Ergänzung einer alten Vollmacht

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 16. August 1983 - 1 CB 19.81 -, juris; Hartung/Schramm, in: Posser/Wolff (Hrsg.), VwGO, Stand: Januar 2021, § 67 Rn. 70.
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